Übertragungsverordnung - Beschlussrecht bei der Abwicklung des Bauvorhabens "Feuerwehr-Zeughaus Leopoldschlag"

14.12.2023

Gemäß § 94 Abs. 1-3 Oö. Gemeindeordnung 1990 i.d.g.F. wird kundgemacht:


V E R O R D N U N G

des Gemeinderates der Marktgemeinde Leopoldschlag vom 14.12.2023 mit der das Beschlussrecht des Gemeinderates bei der Abwicklung des Bauvorhabens „FF-Zeugstätte Leopoldschlag – Grundankauf samt Erweiterung“ an den Gemeindevorstand übertragen wird.

Auf Grund des § 43 Abs. 3 Oö. Gemeindeordnung 1990 LGBl Nr. 91 i.d.g.F. wird verordnet:

§ 1

Im Interesse der Zweckmäßigkeit, Raschheit und Einfachheit wird bei der Abwicklung oa. Bauvorhabens das Beschlussrecht des Gemeinderates an den Gemeindevorstand wie folgt übertragen:

Die Zuständigkeit des Gemeindevorstandes erstreckt sich auf die Zustimmung zu nachstehenden Geschäften: Bauabwicklung und Auftragsvergaben für das Bauvorhaben „FF-Zeugstätte Leopoldschlag – Grundankauf samt Erweiterung“

§ 2

Dem Gemeinderat ist über die gefassten Beschlüsse und gesetzten Abwicklungsmaßnahmen in der jeweils nächsten Gemeinderatssitzung zu berichten.

§ 3

Die Rechtswirksamkeit dieser Verordnung beginnt mit dem dem Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag.