Förderangebot für Betriebe

Förderangebot für Betriebe seitens des AMS Freistadt (Stand: Jänner 2024)

Grundvoraussetzung für alle Förderungen des AMS ist die Kontaktaufnahme mit Ihrer AMS Geschäftsstelle bzw. Beantragung über Ihr eAMS-Konto für Unternehmen VOR Beginn der Beschäftigung bzw. Ausbildung.
 
Welche Förderungen sind möglich?


Arbeitserprobung:    

                                     
    zur Überprüfung der fachlichen oder persönlichen Eignung einer arbeitslos vorgemerkten Person für eine beabsichtigte Beschäftigung

    Dem Betrieb entstehen keine Kosten.

    Die Person, die zur Arbeitserprobung im Betrieb ist, wird vom AMS in dieser Zeit kranken-, unfall- und pensionsversichert.

Dauer: nach Vereinbarung mit dem AMS


Betriebliche Eingliederungsbeihilfe:


    bei Aufnahme einer arbeitslosen Person in ein Dienstverhältnis mit mind. 50% der KV- Wochenarbeitszeit
 
    für auf dem Arbeitsmarkt benachteiligte, arbeitslose Personen (ältere Personen ab dem 55. Lebensjahr, Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen, Wiedereisteigerinnen nach der Elternkarenz und Langzeitarbeitslose)

Dauer: je nach Zielgruppe von 1 Monat bis zu 12 Monate


EPU (Ein-Personen-Unternehmen)

    Förderung für die erste Arbeitskraft

    Sie sind seit mehr als 3 Monaten nach dem GSVG kranken- und pensionsversichert

    und Sie beschäftigen vollversicherungspflichtig eine Arbeitskraft – entweder erstmals oder wieder nach 5 Jahren

    Von der Förderung ausgenommen sind nahe Angehörige des Unternehmers / der Unternehmerin
(die Beantragung muss spätestens 6 Wochen nach Beginn des Arbeitsverhältnisses erfolgen).

Dauer: Grundsätzlich 1 Jahr.


Lehrstellenförderung:

    bei Einstellung eines/einer auf dem Arbeitsmarkt benachteiligten Jugendlichen (schlechte Noten, gesundheitliche Einschränkungen, …) oder eines Mädchens in einem Lehrberuf mit geringem Frauenanteil

    förderbar ist auch eine integrative Berufsausbildung (Lehre mit verlängerter Lehrzeit oder Teilqualifikation)

    Lehrausbildung Erwachsener (über 18-Jährige), wenn die Lehrlingsentschädigung mindestens die Höhe des kollektivvertraglichen Mindestlohns/Gehalts für Hilfskräfte im Beruf beträgt.

Qualifizierungsförderung für Beschäftigte:

    Die Weiterbildung trägt mindestens zu einem, vom AMS vorgegebenen Ziel bei.

    Die Weiterbildung dauert mindestens 16 Stunden.

    Zielgruppe: Arbeitskräfte, die das 45. Lebensjahr vollendet haben; Frauen unter 45 Jahren, wenn sie höchstens eine Lehrausbildung oder eine berufsbildende mittlere Schule abgeschlossen haben; Männer unter 45 Jahren mit höchstens Pflichtschulabschluss (ohne Lehrabschluss).

Höhe:

    50 % der Kurskosten und

    50 % der Personalkosten ab der 25. Kursstunde (bei Personen mit höchstens Pflichtschulabschluss ab der 1. Kursstunde). Es wird nur für jene Maßnahmenstunden Personalkostenersatz gewährt, die als Arbeitszeit bezahlt werden.

    Die Beantragung muss spätestens 1 Woche vor Beginn der Weiterbildung erfolgen.


Arbeitsplatznahe Qualifizierung („AQUA“):

    Bietet Unternehmen in Branchen mit Fachkräftemangel die Chance, gesuchte Fachkräfte gezielt für ihren Bedarf auszubilden.

Zielgruppe:

    Erwachsene Personen mit Hauptwohnsitz in Oberösterreich, welche beim AMS arbeitslos vorgemerkt sind, während der letzten 52 Wochen nicht als Stamm- oder Leasingmitarbeiter_in im Ausbildungsunternehmen beschäftigt waren, einen konkreten individuellen Bildungsbedarf (z.B. keine abgeschlossene Ausbildung) und Interesse an einer am Arbeitsmarkt nachgefragten Aus- oder Weiterbildung haben

Ablauf:

    Wenn für einen Stellenbesetzungsauftrag keine ausreichend qualifizierten Bewerber_innen gefunden werden, kann das AMS (Service für Unternehmen) dem Unternehmen AQUA anbieten.

    Das Unternehmen wählt danach aus einer AMS-Liste einen AQUA-Kooperationspartner aus, mit welchem die Ausbildung umgesetzt werden soll.

    Der Betrieb wählt mit dem AMS die für die Ausbildung am besten geeignete Bewerber_in aus.

    Das Unternehmen und der AQUA-Kooperationspartner legen das Ausbildungsziel fest und erstellen eine „Vereinbarung AQUA“.

    Anschließend wird die Vereinbarung vom AMS geprüft und (wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind) genehmigt.

Dauer:

In der Regel maximal 24 Monate. Die praktische Ausbildung im Unternehmen darf nur höchstens doppelt so lange wie die absolvierte theoretische Ausbildung dauern. Bei einer Qualifizierung mit Lehrabschlussprüfung ist die Dauer mit der Hälfte der regulären Lehrzeit begrenzt.

Finanzierung:

Der/die Auszubildende erhält während der Ausbildung eine finanzielle Existenzsicherung durch das AMS (täglich mind. Euro 29,69 bzw. in der Höhe des AMS Bezuges) und zusätzlich einen Schulungszuschlag von monatlich mindestens Euro 74,-.
Die Ausbildungsbetriebe können bis max. zur Geringfügigkeitsgrenze eine Zuschussleistung gewähren.
Die Verrechnung erfolgt über die Kooperationspartner. Diese finanzieren die Ausbildungskosten, welche
das Land OÖ je nach Zielgruppe unterschiedlich fördert (max. EUR 3.000,-). Zur Finanzierung der mit der Ausbildung entstehenden Kosten verrechnen die Kooperationspartner den Betrieben Unternehmensbeiträge.

Alle betrieblichen Förderangebote des AMS finden Sie unter folgendem Link:

https://www.ams.at/unternehmen/service-zur-personalsuche/foerderungen#oberoesterreich


Bei Fragen, Unklarheiten oder sonstigen Anliegen erreichen Sie uns unter 050 904 440