Erhaltungsbeitrag - Erhöhung (Verordnung vom 15. Dezember 2022)

15.12.2022

Verordnung
des Gemeinderates der Marktgemeinde Leopoldschlag vom 15.12.2022,
mit der der Erhaltungsbeitrag erhöht wird.

Aufgrund des § 28 Abs. 3 Oö. Raumordnungsgesetz 1994, LGBl. Nr. 114/1993, i.d.g.F. wird verordnet:

§ 1
Gegenstand der Abgabe, Abgabenhöhe

(1)    Der Erhaltungsbeitrag gemäß § 28 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 für Grundstücke oder Grundstücksteile, die im rechtswirksamen Flächenwidmungsplan als Bauland gewidmet, jedoch nicht bebaut sind, wird für das gesamte Gemeindegebiet nach Maßgabe des Abs. 2 erhöht.

(2)    Der Erhaltungsbeitrag beträgt für die Aufschließung durch eine Abwasserentsorgungsanlage 0,48 Euro pro Quadratmeter.

§ 2
Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit 01.01.2023 Kraft.