Freizeitwohnungspauschale - Zuschlag (Verordnung vom 15. Dezember 2022)

15.12.2022

Verordnung
des Gemeinderates der Marktgemeinde Leopoldschlag vom 15.12.2022,
mit der der Zuschlag zur Freizeitwohnungspauschale ausgeschrieben wird.

Aufgrund des § 57 Abs. 1 Oö. Tourismusgesetz 2018, LGBl. Nr.  3/2018 i.d.g.F. wird verordnet:

§ 1
Gegenstand der Abgabe, Abgabenhöhe

(1)    Die Marktgemeinde Leopoldschlag erhebt einen Zuschlag zur Freizeitwohnungspauschale gemäß § 54 Oö. Tourismusgesetz 2018, LGBl. Nr. 3/2018, idF LGBl. Nr. 56/2019.

(2)    Der Zuschlag zur Freizeitwohnungspauschale beträgt ab dem Haushaltsjahr 2023
a) für Freizeitwohnungen bis zu 50 m² Nutzfläche sowie für Dauercamper 100%
b) für Freizeitwohnungen über 50 m² Nutzfläche 100%

§ 2
Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit 1.1.2023 in Kraft.