Marktgemeinde Leopoldschlag
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15.12.2022
Verordnungdes Gemeinderates der Marktgemeinde Leopoldschlag vom 15.12.2022,mit der der Zuschlag zur Freizeitwohnungspauschale ausgeschrieben wird.
Aufgrund des § 57 Abs. 1 Oö. Tourismusgesetz 2018, LGBl. Nr. 3/2018 i.d.g.F. wird verordnet:§ 1 Gegenstand der Abgabe, Abgabenhöhe
(1) Die Marktgemeinde Leopoldschlag erhebt einen Zuschlag zur Freizeitwohnungspauschale gemäß § 54 Oö. Tourismusgesetz 2018, LGBl. Nr. 3/2018, idF LGBl. Nr. 56/2019.
(2) Der Zuschlag zur Freizeitwohnungspauschale beträgt ab dem Haushaltsjahr 2023a) für Freizeitwohnungen bis zu 50 m² Nutzfläche sowie für Dauercamper 100% b) für Freizeitwohnungen über 50 m² Nutzfläche 100% § 2 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit 1.1.2023 in Kraft.