13. Gemeinderatssitzung am 14. Dezember 2023

14.12.2023

Kundmachung der Beschlüsse:

Gemäß § 94 Abs. 6 Oö. Gemeindeordnung 1990 i.d.g.F. werden Beschlüsse, die in der 13. Sitzung des Gemeinderates am 14.12.2023 gefasst wurden, kundgemacht.

1) Sonder-Bedarfszuweisungsmittel 2023, Mittelverwendung

Die Sonder-Bedarfszuweisungsmittel 2023 (€ 35.000,00 für die Marktgemeinde Leopoldschlag), mit denen das Land Oberösterreich die Statutarstädte und Gemeinden unterstützt, werden zur Bedeckung des Abgangs des Haushaltsjahres 2023 verwendet. Ein allenfalls darüber hinausgehender Betrag wird zur Bildung einer allgemeinen Haushaltsrücklage verwendet.

2) Prüfungsausschuss der Marktgemeinde Leopoldschlag

Die Verhandlungsschrift der Sitzung des Prüfungsausschusses vom 20.11.2023 wurde dem Gemeinderat vollinhaltlich zur Kenntnis gebracht.

3) Voranschlag für das Haushaltsjahr 2024; Mittelfristiger Ergebnis- und Finanzplan 2025-2028  

Der Gemeinderat hat den Voranschlag der Marktgemeinde Leopoldschlag für das Finanzjahr 2024 beschlossen. Der Finanzierungshaushalt beinhaltet ein Ergebnis der laufenden Geschäftstätigkeit von EURO – 115.000,00. Beschlossen wurde auch der mittelfristige Ergebnis- und Finanzplan für die Jahre 2024 – 2027.
Der gesamte Voranschlag 2024 sowie der mittelfristige Ergebnis- und Finanzplan 2025-2028 könnenauf der Homepage der Marktgemeinde Leopoldschlag unter "Amtstafel" eingesehen werden.

4) Vergabe des Kassenkredits für das Haushaltsjahr 2024  
Der Kassenkredit für das Haushaltsjahr 2024 mit einem möglichen Volumen von € 575.000,00 wurde an die Raiffeisenbank Region Freistadt vergeben.

5) Art. 6 EED III; Gebäudeerhebung und Berechnung des 2030-Energiesparziels von öffentlichen Gebäuden auf Gemeindeebene

Der Gemeinderat hat beschlossen, dass die Marktgemeinde Leopoldschlag im Hinblick auf die gemäß Art. 6 der Richtlinie (EU) 2023/1791 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13.09.2023 zur Energieeffizienz und zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/995 (EED III) erforderliche Gebäudeerhebung und Berechnung des 2030-Energieeinsparzieles auf Gemeindeebene den alternativen Ansatz „Option Abs. 6“ wählt.

6) Einräumung einer Dienstbarkeit betreffend das Grundstück Nr. 128 KG Leopoldschlag zu Gunsten des Bauhofverbandes Windhaag-Leopoldschlag  

Der Gemeinderat hat den Dienstbarkeitsvertrag (Superädifikat), abgeschlossen zwischen der Marktgemeinde Leopoldschlag, Marktplatz 17, 4262 Leopoldschlag als Dienstbarkeitsgeberin und dem Bauhofverband Windhaag-Leopoldschlag, Markt 1, 4263 Windhaag bei Freistadt als Dienstbarkeitsnehmer, dass ob der Liegenschaft EZ 232, Grundbuch 41012 Leopoldschlag, das Dienstbarkeitsrecht der Duldung und der Belassung eines Splittlagers und eines Einstellgebäudes für Kommunalfahrzeuge für den Bauhofverband Windhaag-Leopoldschlag einverleibt werden kann, genehmigt.  

7) Kaufvertrag betreffend den Ankauf einer Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 112/1, KG Leopoldschlag

Der Gemeinderat hat den Kaufvertrag betreffend den Ankauf einer Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 112/1, KG Leopoldschlag, im Ausmaß von insgesamt 1.111m² zum vereinbarten Kaufpreis von € 39,00 pro m² und dem sich daher ergebenden Kaufpreis von € 43.329,00 durch die Marktgemeinde Leopoldschlag genehmigt. Sämtliche Nebenkosten sind vom Käufer zu tragen.

8) Umbau des Feuerwehrhauses Leopoldschlag; Vergabe der Baumeisterarbeiten

Der Gemeinderat hat den Zuschlag für die Durchführung der Baumeisterarbeiten beim Projekt „FF Zeugstätte Leopoldschlag – Grundankauf samt Erweiterung“ der Fa. NSB Neu-San-Bau Gmbh, Windhaag gemäß dem vorliegenden Angebot vom 01.12.2023 mit einem Auftragswert von € 298.913,31 (netto) als dem Bestbieter erteilt.

9) Übertragungsverordnung, mit der das Beschlussrecht des Gemeinderates bei der Abwicklung des Bauvorhabens „FF Zeugstätte Leopoldschlag – Grundankauf samt Erweiterung“ an den Gemeindevorstand übertragen wird.

Im Interesse der Zweckmäßigkeit, Raschheit und Einfachheit wird bei der Abwicklung des Bauvorhabens „FF Zeugstätte Leopoldschlag – Grundankauf samt Erweiterung“ das Beschlussrecht des Gemeinderates an den Gemeindevorstand übertragen. Die Übertragungsverordnung wird gesondert kundgemacht.

10) S 10 Baulos Rainbach Nord bis Staatsgrenze

Die Bürgermeisterin informiert über den Stand der Planungsarbeiten und die nächsten Schritte. Das Vorprojekt wird Anfang 2024 abgeschlossen, gleichzeitig können die Arbeiten für das Einreichprojekt beginnen. Auf dem Programm stehen die Baugrunderkundungen entlang der Auswahltrasse und die Planung der Begleitmaßnahmen.
Die Bewohner von Hiltschen ersuchen die geplante Trasse der S10 im Bereich Hiltschen – Leitmannsdorf zum Schutz der Bewohner mindestens 10 0m bis 200 m in Richtung Westen abzurücken. Dazu teilt die ASFINAG Bau Management GmbH zusammenfassend mit, dass ein Abrücken im ggst. Bereich zwar grundsätzlich möglich, aber wesentliche Nachteile mit sich bringen würde (höherer Flächenverbrauch, ungünstige Durchschneidung der landwirtschaftlichen Flächen, Vielzahl von Lkw-Fahrten während der Bauphase). Bei der vorliegenden Trassenlage können alle Grenzwerte eingehalten werden. Gerade im Bereich der Lärmemissionen können deutliche Entlastungseffekte merkbar sein, wird doch der Bereich zwischen der bestehenden S10 und der B310 mittels Geländemodellierungen und Bepflanzungsmaßnahmen als zusätzliche Pufferfläche ausgeführt.