Marktgemeinde Leopoldschlag
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14.12.2023
Gemäß § 94 Abs. 1-3 Oö. Gemeindeordnung 1990 i.d.g.F. wird kundgemacht:V E R O R D N U N Gdes Gemeinderates der Marktgemeinde Leopoldschlag vom 14.12.2023 mit der das Beschlussrecht des Gemeinderates bei der Abwicklung des Bauvorhabens „FF-Zeugstätte Leopoldschlag – Grundankauf samt Erweiterung“ an den Gemeindevorstand übertragen wird.Auf Grund des § 43 Abs. 3 Oö. Gemeindeordnung 1990 LGBl Nr. 91 i.d.g.F. wird verordnet:§ 1Im Interesse der Zweckmäßigkeit, Raschheit und Einfachheit wird bei der Abwicklung oa. Bauvorhabens das Beschlussrecht des Gemeinderates an den Gemeindevorstand wie folgt übertragen:Die Zuständigkeit des Gemeindevorstandes erstreckt sich auf die Zustimmung zu nachstehenden Geschäften: Bauabwicklung und Auftragsvergaben für das Bauvorhaben „FF-Zeugstätte Leopoldschlag – Grundankauf samt Erweiterung“§ 2Dem Gemeinderat ist über die gefassten Beschlüsse und gesetzten Abwicklungsmaßnahmen in der jeweils nächsten Gemeinderatssitzung zu berichten.§ 3Die Rechtswirksamkeit dieser Verordnung beginnt mit dem dem Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag.