Förderangebote für Betriebe (Stand: Februar 2021)

Förderangebot für Betriebe seitens des AMS Freistadt:


Die wichtigsten Förderungen für Betriebe

Grundvoraussetzung für alle Förderungen des AMS:
Kontaktaufnahmen (Telefon, persönlich, per e-mail) mit dem AMS vor Beginn der Beschäftigung bzw. Ausbildung.

Welche Förderungen sind möglich?

•    Arbeitserprobung zur Überprüfung der fachlichen oder persönlichen Eignung für eine beabsichtigte Beschäftigung

o    Dauer: nach Vereinbarung mit dem AMS
o    Dem Betrieb entstehen keine Kosten.
o    Die Person, die zur Arbeitserprobung im Betrieb ist, wird vom AMS in dieser Zeit Kranken-Unfall- und Pensionsversichert


•    Betriebliche Eingliederungsbeihilfe (bei Aufnahme einer arbeitslosen
Person in ein Dienstverhältnis mit mind. 50% der KV- Wochenarbeitszeit)


o für auf dem Arbeitsmarkt benachteiligte, arbeitslosen Personen (unter anderem Frauen und Männer ab 50, die mindestens 180 Tage beim AMS arbeitslos gemeldet sind, Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen, Wiedereisteigerinnen nach der Elternkarenz, Langzeitarbeitslose und von Langzeitarbeitslosigkeit bedrohte Personen);
o für Ein-Personen-Unternehmen, wenn nach fünf Jahren wieder oder erstmalig ein/e ArbeitnehmerIn in diesem Unternehmen beschäftigt wird und der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin seit mehr als 3 Monaten über eine Kranken- und Pensionsversicherung nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG) verfügt. Nicht förderbar sind nahe Angehörige des Unternehmers. Bei dieser Förderung ist die Antragstellung innerhalb der ersten 6 Wochen der Beschäftigung möglich

o    Dauer: je nach Zielgruppe von 1 Monat bis zu 12 Monate
o    Höhe: wird mit AMS bei der Kontaktaufnahme (vor Beginn des Dienstverhältnisses) vereinbart (Abhängig von Zielgruppe, Entlohnung und Arbeitszeit)

•    Lehrstellenförderung:

o    bei Einstellung eines/einer auf dem Arbeitsmarkt benachteiligten Jugendlichen (schlechte Noten, gesundheitliche Einschränkungen,..), oder eines Mädchens in einem Lehrberuf mit geringem Frauenanteil
o    förderbar ist auch eine integrative Berufsausbildung (Lehre mit verlängerter Lehrzeit oder Teilqualifikation)
o    Lehrausbildung Erwachsener (über 18  Jährige), wenn die Lehrlingsentschädigung mindestens die Höhe des kollektivvertraglichen Mindestlohn/Gehalt für Hilfskräfte im Beruf beträgt.


 
Qualifizierungsförderung für Beschäftigte:

o    wenn Betriebe (vollversichert beschäftigte) MitarbeiterInnen auf Kurse, mit mindestens 16 Kursstunden (inkl. Pausen), „schicken“ und der Kurs eines, der vom AMS vorgegebenen Ziele unterstützt.
o    Zielgruppe: ArbeitnehmerInnen ab 45 Jahren; Frauen unter 45 Jahren, wenn  sie höchstens eine Lehrausbildung oder eine berufsbildende mittlere Schule abgeschlossen haben; Männer unter 45 Jahren mit höchstens Pflichtschulabschluss (ohne Lehrabschluss)


o    Höhe:
50% der Kurskosten

50 % der anerkennbaren Personalkosten nach der 25. Maßnahmenstunde (bei Personen mit höchstens Pflichtschulabschluss ab der 1. Kursstunde)  im Rahmen eines Begehrens, bezogen auf eine förderbare Person. Es wird nur für jene Maßnahmenstunden Personalkostenersatz gewährt, die als Arbeitszeit bezahlt werden.



•    Arbeitsplatznahe Qualifizierung („AQUA“)

o    Bietet Unternehmen in Branchen mit Fachkräftemangel die Chance, gesuchte Fachkräfte, gezielt für ihren Bedarf auszubilden.
o    Zielgruppe: mindesten 18 Jährige, beim AMS arbeitslos vorgemerkte, Personen, die in OÖ wohnhaft sind und während der letzten 52 Wochen nicht als Stamm – oder LeasingmitarbeiterIn im (Ausbildungs-) Unternehmen beschäftigt waren.
o    Ablauf:
Das Unternehmen gibt dem AMS seinen Fachkräftebedarf bekannt.
Das AMS wählt in Frage kommende MitarbeiterInnen aus dem Kreis der arbeitslosen Personen aus.
Ein Qualifizierungsträger entwickelt den Bildungsplan für den künftigen Mitarbeiter/die künftige Mitarbeiterin.
o    Dauer: In der Regel maximal 24 Monate. Die praktische Ausbildung im Unternehmen darf aber nur höchstens doppelt so lange, wie die absolvierte theoretische Ausbildung, dauern.
Bei einer Qualifizierung mit Lehrabschlussprüfung ist die Dauer mit der Hälfte der regulären Lehrzeit begrenzt.



Finanzierung: Der/die Auszubildende erhält eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes vom AMS (mindestens in der Höhe des Arbeitslosengeldes) und zusätzlich einen Pauschalersatz von monatlich ca. € 60,-. Weiters gebührt ein mtl. Bildungsbonus
von ca. EUR 120,- (nur bei Arbeitslosengeld / Notstandshilfe.
Darüber hinaus erhalten die TN vom AQUA-Kooperationspartner eine vom Land OÖ geförderte „Qualifizierungsförderung“ von monatlich ca. € 200,- (tgl. € 6,60). Die Kooperationspartner finanzieren die Ausbildungskosten, welche vom Land OÖ, je nach Zielgruppe, unterschiedlich (max. € 2.000,-) gefördert werden. Zur Finanzierung, der mit der Ausbildung entstehenden Kosten, verrechnen die Kooperationspartner den Betrieben (monatlich) Unternehmensbeiträge.

Alle betrieblichen Förderangebote des AMS (Produktblätter) finden Sie unter folgendem Link:

www.ams.at/ooe/service-unternehmen/foerderungen
Bei Fragen, Unklarheiten oder sonstigen Anliegen wählen Sie einfach 050 904 440.